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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BB Consulting Engineer

§ 1 Geltung der Bedingungen

  • Die BB Consulting Engineer (im folgenden BB-CE) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn BB-CE sie schriftlich bestätigt.
  • Die Angestellten der BB-CE sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
  • BB-CE ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

§ 2 Leistungsumfang

  • Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der BB-CE Leistungen, liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit.
  • BB-CE behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. BB-CE ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der BB-CE für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
  • Soweit BB-CE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Vertragsabschluss / Kündigung

  • Der Vertrag wird für eine festgelegte Laufzeit geschlossen. BB-CE wird dem Vertragspartner rechtzeitig vor Auslauf des Vertrages ein entsprechendes neues Vertragsangebot unterbreitet. Nimmt der Vertragspartner das Angebot nicht an, endet der Vertrag mit der festgeschriebenen Laufzeit.
  • Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Einen Anspruch von Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht in diesem Fall nicht.
    Die Kündigung muß BB-CE falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, die BB-CE Dienste und Leistungen sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

    (a) BB-CE innerhalb eines Monats

    • jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
    • bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht-rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der BB-CE geführt wird,
    • jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.
  • Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 (a) genannten Pflichten, ist BB-CE sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 5 Nutzung durch Dritte

  • Eine direkte oder mittelbare Nutzung der BB-CE Dienste und Leistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Leistungen durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Leistungen einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
  • Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der BB-CE Leistungen durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  • Vor Erbringung der vertraglich festgelegten Dienste und Leistungen ist vom Kunden eine festgeschriebene Vorkasse zu leisten. Nach der betriebsfähigen Bereitstellung muss die Restsumme nach Erhalt der Rechnung (siehe §6, (2)) beglichen werden.
  • Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  • Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
  • Gegen Ansprüche der BB-CE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 8 Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug ist BB-CE berechtigt, die Leistungen zurück zunehmen. Dadurch entstandene Kosten werden dem Kunden ebenfalls auferlegt.
  • Im Falle des Zahlungsverzugs darf BB-CE von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.
  • Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt BB-CE vorbehalten.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

  • Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass BB-CE seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  • Soweit sich BB-CE Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist BB-CE berechtigt, die Teilnehmerdaten Offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  • BB-CE steht dafür ein, dass alle Personen, die von BB-CE mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der BB-CE Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort ist Weinheim, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der BB-CE.
  • Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der BB-CE Kunden gebunden.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: 01. Januar 2013