Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Grundsätzlich sind laut Gesetzgeber alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.
Neben der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden geht es dabei konkret um Haftung des Verantwortlichen im Schadensfall. Wird in einem Schadensfall nachgewiesen, dass ein nicht geprüftes Elektrogerät einen Brand verursacht hat, schließt die Versicherung die Haftung aus.
Gleiches gilt, sollte es aufgrund einer nicht durchgeführten DGUV V3 Prüfung zu Personenschäden kommen. Auch in diesem Fall verweigern die Beruftsgenossenschaften die Leistungen. Im Falle eines Schadens muss der Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektrogeräte nachweisen.
Wissenswertes
Die regelmäßige elektrische Prüfung aller Betriebsmittel in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen nach DGUV V3 ist seit dem 1.04.1979 Pflicht.
Die Rahmenbedingungen werden durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 der Berufsgenossenschaft, das
Arbeitsschutzgesetzt (ArbschG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Norm DIN VDE 0701-0702 vorgegeben.
Für die Einhaltung und Umsetzung ist der Arbeitgeber verantwortlich!
Prüffristen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
* bei einer Fehlerquote < 2 % kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Der Nachweis erfolgt in Form von Prüfprotokollen.